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Änderung der Straßenverkehrsordnung
[18.08.2009]

Bei schlechter Sicht rechts fahren
Ab dem 1. September 2009 müssen Berufskraftfahrer eine Änderung der Straßenverkehrsordnung beachten:
Bei schlechter Sicht sowie bei glatter Fahrbahn dürfen Lkw über 7,5 Tonnen nicht auf den äußersten linken Streifen der Autobahnen fahren. Die neue Regelung gilt, wenn Schnee oder Regen die Sichtweite auf 50 Meter und weniger beschränken sowie bei Eis- und Schneeglätte. Bei einem Verstoß können Fahrer mit einem Bußgeld von 80 Euro rechnen.  
 
     
 
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