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neuer bussgeldkatalog
Teures Pflaster: Neuer Bussgeldkatalog mit höheren Geldstrafen
Ein neuer Bußgeldkatalog sorgt ab 1. Februar für höhere Geldstrafen im Straßenverkehr: Besonders Raser, Drängler und Alkoholsünder müssen von nun an deutlich tiefer in die Tasche greifen.
Wer jetzt innerorts zu sehr aufs Gaspedal drückt, kann sich auf eine saftige Geldbuße gefasst machen: Bis zu 760 Euro müssen Raser für Geschwindigkeitsüberschreitungen zahlen. Auch Alkohol am Steuer kommt die Fahrer teuer zu stehen. Beim ersten Verstoß sind 500 Euro fällig, beim dritten bereits 1.500 Euro.
Lkw-Fahrer müssen weiterhin besonders auf die Ladungssicherheit ihrer Fahrzeuge achten. Einen Höchstsatz von 380 Euro legt nämlich der neue Bußgeldkatalog für überladene Lkw fest. Und wer von jetzt an das Sonntagsfahrverbot nicht einhält, kann als Fahrer mit einer Geldbuße von 75 Euro rechnen, als Fahrzeughalter mit saftigen 380 Euro.
Hier die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:
                        Verkehrsverstoß                Bußgeld (EUR) ab 01.02.2009
unangepasste Geschwindigkeit 100
Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot   80
Fehlverhalten auf Autobahnen (z.B. Wenden, Rückwärtsfahren, Vorfahrtsverletzung usw.) 70 - 200
zu geringer Abstand 75 - 400 (gestaffelt nach Geschwindigkeit und Abstand)
Tempolimit missachtet (innerorts) *) 80 - 760 (nach Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung)
Tempolimit missachtet (außerorts) *)  70 - 600 (nach Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung)
keine Rücksichtnahme auf schwache Verkehrsteilnehmer   80
Fehlverhalten an Fußgängerüberwegen  80
Fehlverhalten an Bahnübergängen  80 - 700
gefährliches Überholmanöver   Verdopplung der jeweiligen Bußgeldsätze (80 - 250)
Vorfahrt missachtet   100
 Drogen und Alkohol am Steuer  500 (erster Verstoß)
1000 (zweiter Verstoß)
1500 (dritter Verstoß)
 Null-Promille-Regel für Fahranfänger nicht eingehalten  250
Rote Ampel missachtet 90 - 360
Durchführung illegaler Kfz-Rennen 500 (Veranstalter)
400 (Teilnehmer)
Fahren mit nicht verkehrssicheren Kfz 80 - 270
Überladung um mehr als 5 Prozent (Lkw)
bzw. 20 Prozent (Pkw)
80 - 380 (Fahrzeugführer Lkw)
140 - 425 (Fahrzeughalter Lkw)
95 - 235 (Pkw)
Lkw-Sonntagsfahrverbot nicht eingehalten 75 (Fahrer)
380 (Halter)
 *) ab 16 Km/h bei Lkw und Bussen, ab 21Km/h bei Pkw
     
 
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